Zum Inhalt springen

Mitglied werden

Schön, dass Du in den EX-IN Hamburg e.V. eintreten willst!

Wenn Du generelle Fragen zur Mitgliedschaft und zum Verein hast, schreib uns einfach an: info@ex-in-hamburg.net Wir setzen uns dann umgehend mit Dir in Kontakt.

Aktives Mitglied werden:

Bei EX-IN Hamburg e.V. können natürliche Personen mit EX-IN Zertifikat aktive Mitglieder werden. Sende dazu bitte eine kurze Anfrage an info@ex-in-hamburg.net, danach klären wir alle weiteren Fragen mit Dir.

Fördermitglied werden:

Bei EX-IN Hamburg e.V. können natürliche und juristische Personen Fördermitglieder werden. Wenn Sie selbst keinen EX-IN Kurs absolviert haben, aber trotzdem mitmachen möchten, senden Sie bitte eine E-Mail an info@ex-in-hamburg.net.

Als gemeinnütziger Verein stellen wir Ihnen gerne eine Spendenbescheinigung für ihre Beiträge aus.

Rechte und Pflichten als Mitglied

Für genauere Informationen zu den Rechten und Pflichten als aktives Mitglied oder Fördermitglied des EX-IN Hamburg e.V. schauen Sie bitte in unsere Satzung: Satzung des EX-IN Hamburg e.V.

Einige Auszüge aus der Satzung des EX-IN Hamburg e.V.

§ 4 Mitgliedschaft

[…]
(4) Mitglieder bezahlen einen Jahresbeitrag. Über die Höhe und Fälligkeit des Beitrags beschließt die Mitgliederversammlung.

(5) Die Mitgliedschaft endet
a) bei natürlichen Personen durch deren Tod oder Verlust der Geschäftsfähigkeit
b) bei juristischen Personen durch Verlust der Rechtsfähigkeit
c) durch Austritt
d) durch Ausschluss

(6) Es werden in keinem Fall Mitgliedsbeiträge erstattet.

(7) Der Austritt eines Mitgliedes erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vorstand. Der Austritt ist mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende zulässig.
[…]

§ 13 Datenschutz

(1) Der Verein verarbeitet personenbezogene Daten seiner Mitglieder auf Grundlage der
EU-Datenschutzgrundverordnung und des Bundesdatenschutzgesetzes in der jeweils geltenden Fassung zum Zweck der Mitgliederverwaltung und zur Erfüllung der Satzungszwecke.

(2) Er verpflichtet sich, nach bestem Wissen und Gewissen die Prinzipien des Datenschutzes, insbesondere der Zweckbindung, Datensparsamkeit, Datenvermeidung, Transparenz sowie der Erforderlichkeit zu beachten und stets nach diesen Prinzipien zu handeln. Der Verein informiert seine Mitglieder entsprechend der geltenden Datenschutzgesetze und trifft geeignete Maßnahmen zur Einhaltung des Datenschutzes.

(3) Der Vorstand kann eine Datenschutzordnung erlassen, die im Rahmen der rechtlichen Vorgaben weitere Details regelt.