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Mitglied werden

Schön, dass Du in den EX-IN Hamburg e.V. eintreten willst!

Wir stellen auf dieser Seite alle nötigen Informationen für Dich zusammen.
 
Wenn Du noch Fragen zur Mitgliedschaft hast, schreib uns einfach an: vorstand@ex-in-hamburg.net

 

Aktives Mitglied werden

Bei EX-IN Hamburg e.V. können natürliche Personen mit EX-IN Zertifikat aktive Mitglieder werden. Dazu fülle bitte den Aufnahmeantrag für aktive Mitglieder aus. Der Antrag lässt sich auch am Computer ausfüllen.

 

 

Fördermitglied werden:

Bei EX-IN Hamburg e.V. können natürliche und juristische Personen Fördermitglieder werden. Wenn Sie selbst keinen EX-IN Kurs absolviert haben, aber trotzdem mitmachen möchten, füllen Sie bitte den Aufnahmeantrag für Fördermitglieder aus. Der Antrag lässt sich auch am Computer ausfüllen.

Als gemeinnütziger Verein können wir Ihnen eine Spendenbescheinigung für ihre Beiträge ausstellen.

 

Rechte und Pflichten als Mitglied

Für genauere Informationen zu den Rechten und Pflichten als aktives Mitglied oder Fördermitglied des EX-IN Hamburg e.V. schauen Sie bitte in unsere Satzung.

 

 

Auszug aus der Satzung des EX-IN Hamburg e.V.

 

§ 5 Datenschutz:

 

(1) Verantwortliche/Datenschutzbeauftragte: Sirit Schönefeld

 

(2) Der Verein EX-IN Hamburg verarbeitet personenbezogene Daten seiner Mitglieder in automatisierter und nichtautomatisierter Form. Hierbei handelt es sich um folgende Daten: Name und Anschrift, Geburtsdatum, Telefonnummern (soweit vorhanden Festnetz und Mobil) sowie – falls vorhanden – E-Mail-Adresse. Außerdem wird als freiwillige Angabe die Bankverbindung erfasst. Unter „Verarbeitung von Daten“ werden z.B. folgende Vorgänge verstanden: Erheben, Erfassen, Ordnen, Speichern, Verwenden, Übermitteln, Verbreiten sowie Löschen von Daten (Artikel 4 Nr. 2 Datenschutz-Grundverordnung – DSGVO).

 

(3) Die in (2) genannten Daten sind – mit Ausnahme der Bankverbindung – Pflichtdaten; eine Person kann nur Vereinsmitglied sein und werden, wenn sie dem Verein diese Pflichtdaten zwecks rechtmäßiger Verarbeitung im Sinne der DSGVO zur Verfügung stellt.

 

(4) Die Daten der Mitglieder werden zum Zwecke der Mitgliederverwaltung einschließlich des Beitragseinzugs verwendet. In diesem Zusammenhang werden sie Vorstandsmitgliedern und sonstigen Vereinsmitgliedern soweit zur Kenntnis gegeben, wie es deren Ämter oder Aufgaben im Verein erfordern. Rechtsgrundlage hierfür ist Artikel 6 Absatz 1 b) DSGVO und hinsichtlich der Bankverbindung Artikel 6 Absatz 1 a) DSGVO.

 

(5) Die Mitgliederdaten werden spätestens 1 Jahr nach Beendigung der Mitgliedschaft gelöscht, soweit sie für die Mitgliederverwaltung nicht mehr benötigt werden und keine gesetzlichen, vertraglichen oder satzungsmäßigen Aufbewahrungsfristen dem entgegenstehen.

 

(6) Mitglieder haben im Rahmen der geltenden gesetzlichen Bestimmungen das Recht auf Auskunft über ihre gespeicherten personenbezogenen Daten (Art. 15 DSGVO) sowie auf Berichtigung (Art. 16 DSGVO), Löschung (Art. 17 GS-DVO), Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 GS- DVO), Widerspruch gegen die Verarbeitung (Art. 21 DSGVO) und Datenübertragbarkeit (Art. 20 DSGVO). Diese Rechte können schriftlich oder per E-Mail bei den in (1) genannten Verantwortlichen geltend gemacht werden.

 

(7) Soweit Einwilligungen der Mitglieder zur Verwendung ihrer Daten erforderlich sind, können diese mündlich, schriftlich oder per E-Mail erteilt werden. Der Verein ist beweispflichtig dafür, dass eine Einwilligung erteilt wurde. Die Mitglieder können eine bereits erteilte Einwilligung jederzeit widerrufen. Der Widerruf kann mündlich, schriftlich oder per E-Mail an die in (1) genannten Verantwortlichen gesandt werden. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung bleibt vom Widerruf unberührt.

 

(8) Die Mitgliederliste sowie die E-Mailadressen dürfen im Verein verteilt werden. Da Ziel des Vereins auch in der Vernetzung seiner Mitglieder besteht, ist die Zulässigkeit gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. b) DSGVO ersichtlich.